In Deutschland gibt es zwei Formen von Versicherungen: zum einen die privaten Versicherungen, die Sie freiwillig abschließen können, zum anderen die deutsche Sozialversicherung, in die Sie als angestellte Fach- oder Führungskraft Beiträge zu entrichten haben.
Die deutsche Sozialversicherung ist eine gesetzliche Versicherung, die einen Schutz vor Risiken wie Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit darstellt. Zudem gehört die Auszahlung der Rente dazu. Als Pflichtversicherung wird die Hälfte des Beitrags von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber übernommen, die andere Hälfte wird von der angestellten Fach- oder Führungskraft selbst bezahlt. Mit dem Eintritt in ein Angestelltenverhältnis in Deutschland werden die Beträge automatisch vom Monatsgehalt abgezogen. Die Höhe des Beitrags orientiert sich an der Höhe des Einkommens.
Zur gesetzlichen Sozialversicherung zählen:
Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es einige weitere Versicherungen, die Sie in Deutschland abschließen können, z.B.: