Versicherungen

In Deutschland gibt es zwei Formen von Versicherungen: zum einen die privaten Versicherungen, die Sie freiwillig abschließen können, zum anderen die deutsche Sozialversicherung, in die Sie als angestellte Fach- oder Führungskraft Beiträge zu entrichten haben.

Die deutsche Sozialversicherung ist eine gesetzliche Versicherung, die einen Schutz vor Risiken wie Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit darstellt. Zudem gehört die Auszahlung der Rente dazu. Als Pflichtversicherung wird die Hälfte des Beitrags von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber übernommen, die andere Hälfte wird von der angestellten Fach- oder Führungskraft selbst bezahlt. Mit dem Eintritt in ein Angestelltenverhältnis in Deutschland werden die Beträge automatisch vom Monatsgehalt abgezogen. Die Höhe des Beitrags orientiert sich an der Höhe des Einkommens.

Zur gesetzlichen Sozialversicherung zählen:

  • Krankenversicherung. Pflichtversicherung in Deutschland, übernimmt die Kosten, die im Krankheitsfall auf Sie zukommen. Oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze sowie als Freiberuflerin bzw. Freiberufler oder Unternehmensinhaberin bzw. Unternehmensinhaber können Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.
  • Arbeitslosenversicherung. Wenn Sie unverschuldet arbeitslos geworden sind, erhalten Sie finanzielle Unterstützung, wobei Sie auch Vermittlungsdienstleistungen und Weiterbildungen der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen können. Wichtig: Spätestens drei Monate vor Beschäftigungsende sind Sie verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden. 
  • Rentenversicherung. Diese dient als Altersversorgung. In Deutschland beginnt das Rentenalter grundsätzlich mit 67 Jahren. Die Rentenversicherung leistet auch Unterstützung, wenn Sie durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch teilweise arbeiten können.
  • Pflegeversicherung. Wenn Sie sich aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr selbst versorgen können, springt die Pflegeversicherung für Sie ein. Außerdem unterstützt diese Versicherung Menschen, die kranke Angehörige pflegen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden Sie automatisch Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sind Sie jedoch privat krankenversichert, sollten Sie zusätzlich auch eine private Pflegeversicherung abschließen.
  • Unfallversicherung. Arbeitsunfälle und ihre Folgen, Berufskrankheiten sowie Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause werden durch die Leistungen der Unfallversicherung abgedeckt.

Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es einige weitere Versicherungen, die Sie in Deutschland abschließen können, z.B.: 

  • KFZ-Haftpflichtversicherung ist für jeden Autofahrer verpflichtend.
     
  • Die Hausratversicherung haftet für unbeabsichtigte Schäden in Ihrem Haushalt, die durch Einbruch, Feuer oder Wasserschaden entstanden sind. Inbegriffen sind auch die Schäden, die damit verbunden in der Nachbarschaft entstanden sind.
     
  • Die Privathaftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie einem anderen Menschen unbeabsichtigt materiellen Schaden zugefügt haben. Meistens wird sie für die ganze Familie abgeschlossen.
     
  • Möchten Sie sich für den Fall einer schweren Erkrankung die zur Arbeitsunfähigkeit führt, finanziell absichern, bietet sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an, die je nach Versicherungshöhe eine monatliche Zahlung leistet.
     
  • Im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung können Sie Anwaltskosten und Gerichtskosten geltend machen.