Finanzen und Steuern

Eröffnung des Bankkontos

Sobald Sie in Deutschland mit Ihrer Wohnadresse gemeldet und berufstätig sind, benötigen Sie ein deutsches Bankkonto. Das Girokonto dient insbesondere dazu, Rechnungen wie die Miete zu bezahlen und regelmäßige Ausgaben zu begleichen. Auch Ihr Lohn wird direkt auf ein Girokonto überwiesen. Für viele Serviceleistungen in Deutschland ist ein Inlandskonto Bedingung, wie z.B. für den Telefonanschluss oder die Versicherungen. Um ein Konto zu eröffnen, brauchen Sie einen gültigen Pass und eine Meldebescheinigung, d.h. Sie müssen vorab Ihren Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben.

Bevor Sie ein Konto eröffnen, sollten Sie sich die Höhe der Gebühren für Kontoführung und Buchungen genau anschauen. Banken in Deutschland, insbesondere in der Region Düsseldorf – Kreis Mettmann bei denen Sie als Expat ein Konto eröffnen können, sind z.B. Sparkasse, Targobank, Commerzbank, Deutsche Bank und Volksbank. 
 

Steuern

Jede in Deutschland neu gemeldete Person bekommt vom Bundeszentralamt für Steuern eine persönliche steuerliche Identifikationsnummer per Post zugeschickt. Die steuerliche Identifikationsnummer ist eine bundeseinheitliche und dauerhafte elfstellige Identifikationsnummer für Steuerzwecke und sollte gut aufbewahrt und dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. 

In einem Angestelltenverhältnis beziehen Sie Arbeitslohn, der direkt versteuert wird. Die wichtigste Steuer für Fach- und Führungskräfte im Angestelltenverhältnis ist somit die Einkommensteuer, also die Steuer auf Ihren Lohn. Ihr Arbeitgeber wird jeden Monat die Einkommensteuer als „Lohnsteuer“ für Sie an das Finanzamt überweisen. Sie müssen sich erst einmal um nichts kümmern. Bewahren Sie aber Dokumente über die Steuern gut auf. Wie hoch die Einkommensteuer ist, richtet sich nach Ihrem Einkommen. Je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz. Außerdem ist für die Höhe der Steuern auch Ihre Steuerklasse wichtig. Sie richtet sich danach, ob Sie z.B. verheiratet sind oder Kinder haben. Wenn Sie Mitglied in der Kirche sind, überweist Ihr Arbeitgeber auch die Kirchensteuer an das Finanzamt. 

Für Gewerbetreibender oder Selbstständiger gilt es noch weitere Steuerarten zu berücksichtigen und sich ausführlich von einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater informieren zu lassen.