Unternehmensgründung und Selbstständigkeit

Wenn Sie Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates sind, benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis zur Gründung eines Unternehmens. Bürger und Bürgerinnen aus einem Nicht-EU-Staat können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit beantragen. Dieser Antrag muss in der Regel bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden. Sollten Sie sich bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die Genehmigung einer selbstständigen Tätigkeit beantragen.

Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, benötigen Sie sowohl eine Geschäftsidee, als auch ein detailliertes Konzept, wie Sie diese Geschäftsidee verwirklichen können. In einem ausführlichen Businessplan sollten Sie alle wesentlichen Punkte Ihrer Gründung sowie alle Chancen und Risiken berücksichtigen.

Wesentliche Bestandteile eines Businessplanes sind u.a.:

  • ­Geschäftsidee
  • ­Gründerprofil  
  • ­Einschätzung von Markt, Standort und Wettbewerb
  • ­Marketingstrategie
  • ­Organisations- und Mitarbeiterplanung
  • ­Planung der Räumlichkeiten und der technischen Ausstattung
  • ­Kapitalbedarf und Finanzierungsplanung etc. 

Mehr Informationen zum Businessplan

Einer der wichtigsten Aspekte bei einer Unternehmensgründung ist die Wahl der Rechtsform.