Wenn Sie Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates sind, benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis zur Gründung eines Unternehmens. Bürger und Bürgerinnen aus einem Nicht-EU-Staat können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit beantragen. Dieser Antrag muss in der Regel bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden. Sollten Sie sich bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde die Genehmigung einer selbstständigen Tätigkeit beantragen.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, benötigen Sie sowohl eine Geschäftsidee, als auch ein detailliertes Konzept, wie Sie diese Geschäftsidee verwirklichen können. In einem ausführlichen Businessplan sollten Sie alle wesentlichen Punkte Ihrer Gründung sowie alle Chancen und Risiken berücksichtigen.
Wesentliche Bestandteile eines Businessplanes sind u.a.:
Mehr Informationen zum Businessplan
Einer der wichtigsten Aspekte bei einer Unternehmensgründung ist die Wahl der Rechtsform.
Weitere wichtige Informationen zur Unternehmensgründung in Deutschland, vor allem in der Region Düsseldorf – Kreis Mettmann
Leitfaden für Unternehmensgründerinnen und -gründer in der Landeshauptstadt Düsseldorf
Informationen zur Gründung eines Unternehmens, zur Wahl der Rechtsform und zur Seminarreihe „Setting up a Business“ bei der Wirtschaftsförderung Düsseldorf
Unterstützung von Start-ups durch die Stadt Düsseldorf
Informationen, Beratung und Seminare für Unternehmensgründerinnen und -gründer im Kreis Mettmann
Informationen, Beratung und Veranstaltungen für Unternehmensgründerinnen und -gründer bei der IHK Düsseldorf sowie
Umfangreiche Informationen
Hier können Sie das für Sie zuständige Finanzamt (z.B. für Anmeldung der Selbstständigkeit) finden.